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Verleih SpielgeräteVerleih Spielgeräte |
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Ausleihantrag und Tabellenauflistung über vorhandene Geräte.
Bitte auf die jeweiligen Links klicken
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Verleihbedingungen für die Gegenstände des Spielgerätepools des Sportkreises Untertaunus |
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Gültig seit 2006 |
| Der Spielgerätepool wurde für die Vereine und Schulen im Sportkreis Untertaunus eingerichtet. Ausschließlich für deren Zwecke können kurzzeitig Spielgeräte ausgeliehen werden. |
| Der Spielgerätepool ist an der |
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IGS Obere Aar, Pestalozzistr. 3 in 65232 Taunusstein-Hahn (B-Gebäude ) |
gelagert. Zuständig für die Ausleihe ist Herr Hausmeister Kechagias. (Tel.06128 - 925342, Fax 06128 - 925311, E-Mail: gs-obereaar@web.de ). Bei ihm oder einem seiner Hausmeisterkollegen sind die gewünschten Teile aus dem Pool zu bestellen, abzuholen und wieder zurückzugeben. |
| Die Nutzer sind verpflichtet, die Spielgeräte pfleglich zu behandeln. Sie haften für alle aus der Nutzung entstehenden Schäden, Verluste und für die Beseitigung von Verschmutzungen. Die Ausnahme ist der normale Verschleiß. Verlorene und / oder stark beschädigte Spielgegenstände sowie Reparatur- und Reinigungskosten werden den Ausleihern in Rechnung gestellt. |
| Die Leihgebühr ist folgendermaßen festgesetzt: |
| große Ausleihe |
(über 50 Geräte) |
40,- Euro |
| mittlere Ausleihe |
(25 - 50 Geräte) |
30,- Euro |
| kleine Ausleihe |
(unter 25 Geräte) |
20,- Euro |
jeweils zzgl. 50,- Euro Kaution. Beide Beträge sind mit der Ausleihe fällig bzw. zu hinterlegen. |
Die Rückgabe hat umgehend, spätestens aber 3 Tage nach dem angegebenen Veranstaltungstermin zu erfolgen. Bei Überziehung der Rückgabefrist ist die doppelte Leihgebühr zu entrichten. |
| Bei der Abholung sind der Vereinsname und der Name der abholenden Person anzugeben. Die ausgeliehenen Spielgegenstände sind aufgelistet anzuerkennen (quittieren). |
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| Der Vorstand des Sportkreises Untertaunus |
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