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Willkommen im Sportkreis Untertaunus
  

Wichtige Informationen

Wichtige Informationen
Übungsleiterbezuschussung: Nachreichung von Lizenzen möglich!
19.07.2010 Der Versand der Zwischenbescheide für die Übungsleiterbezuschussung im Jahr 2010 ist für den 16.08.2010 geplant. Mit dem Zwischenbescheid werden die Vereine nochmals über die gemeldeten Übungsleiter und über die uns vorliegenden Gültigkeitsdaten informiert und gebeten Änderungsmeldungen und Lizenzverlängerungen innerhalb von 14 Tagen nachzureichen. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass dieser Zwischenbescheid als zusätzlicher Service für die Vereine zu sehen ist. Nach den Vorgaben sind die Vereine verpflichtet den lsb h über Änderungen gegenüber der Antragstellung sofort zu informieren und Kopien verlängerter Lizenzen bei Antragstellung (31.03.10!) vorzulegen.
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Bei Vereinsreisen kann auch mal was schief gehen!
08.07.2010 Reisen gehören seit langem zum festen Bestandteil des Vereinslebens. Damit diese Reisen möglichst unbeschwert verlaufen können sollte man bei der Vorbereitung einer Reise auch an eventuelle Gefahren und Risiken für die Reiseteilnehmer denken und sie entsprechend absichern.
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VBG - Seminare, kostenlos für Sportvereine
24.06.2010 Alle lsb h – Vereine sind Mitglied bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Versichert sind dort alle Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnlich Beschäftigte, dazu zählen grundsätzlich auch alle Betreuer und Übungsleiter. Viele Vereine nutzen ergänzend das sinnvolle Angebot der Ehrenamtsversicherung zu einer Jahresgebühr von 2,73 Euro pro Person. Darüber können alle Personen versichert werden die gewählt werden und damit keine arbeitnehmerähnliche Funktion haben.
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Public-Viewing-Veranstaltungen von Sportvereinen
10.06.2010 An diesem Wochenende startet die FIFA Fußball-WM in Südafrika und wie schon bei den letzten Großereignissen werden auch diesmal Public-Viewing-Veranstaltungen stattfinden.
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Rückzahlungsklauseln für Aus- und Fortbildungskosten
27.05.2010 In zunehmendem Maße gehen Vereine dazu über, mit Mitarbeitern des Vereins – ins-besondere Übungsleitern und Trainern – Rückzahlungsklauseln für Aus- und Fortbildungskosten zu vereinbaren. Dies schützt den Verein davor, dass Kosten, die z. B. für die Aus- oder Fortbildung von Übungsleitern aufgewendet worden sind, vom Übungsleiter dem Verein erstattet werden müssen, wenn dieser kurz nach der Maßnahme den Verein verlässt.
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Steuerwegweiser für gemeinnützige Vereine erschienen
20.05.2010 Das Hessische Ministerium der Finanzen hat die 32. Auflage des
„Steuerwegweiser für gemeinnützige Vereine und für Übungsleiter/innen“
aufgelegt.
Wir haben diesen für die Vereine sehr wichtigen und interessanten Steuerwegweiser in unserem Berater-Portal als Download zur Verfügung gestellt.
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Rücktritt des gesamten Vorstands ist nicht immer zulässig
01.05.2010 Der ehrenamtliche Vorstand eines Vereins kann grundsätzlich jederzeit zurücktreten. Der kollektive Rücktritt aller Vorstandsmitglieder kann aber rechtsmissbräuchlich sein. Das Registergericht kann dann die Eintragung verweigern.
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Versicherungsschutz für Ehrenamtliche
23.04.2010 Das Gesetz zur Verbesserung des Unfallversicherungsschutzes ehrenamtlich Tätiger ermöglicht die freiwillige Absicherung der gewählten Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Vereinen. Dieses Gesetz ist vor fünf Jahren in Kraft getreten und noch immer nutzen weniger als ein Fünftel unserer Vereine die Möglichkeit dieser sinnvollen Ergänzungsversicherung.
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Auch Nichtmitglieder sollten richtig versichert werden
19.04.2010 Viele Angebote der Sportvereine richten sich auch an Nichtmitglieder oder sind als Schnupperkurse konzipiert. Ursula Schülzgen, Leiterin des ARAG Versicherungsbüros beim Landessportbund Hessen, gibt im Gespräch mit dem Sport in Hessen Auskunft über den Versicherungsschutz für Nichtmitglieder.
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„Ehrenamtspauschale“ – Bundesfinanzministerium schafft Klarheit
29.01.2010 Ehrenamtsträger können von ihrem gemeinnützigen Verein steuerfreie Vergütung (pauschale Aufwandsentschädigung) für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bis zur Höhe von 500,00 Euro im Jahr bekommen (Ehrenamtsfreibetrag gemäß § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz – EStG – oder sog. Ehrenamtspauschale). Wichtig ist, dass es sich hierbei um Ehrenamtsträger qua Auftrag handeln muss, die also seitens des Vereinsvorstandes bzw. des Vereins mit der Durchführung einer ehrenamtlichen Tätigkeit beauftragt wurden (also auch, aber nicht nur Vorstandsmitglieder). Weiterhin muss die ehrenamtliche Tätigkeit „nebenberuflich“ ausgeübt werden.
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Karnevalsveranstaltungen richtig versichern
21.01.2010 Seit dem 11.11.2009 ist sie wieder da: die fünfte, närrische Jahreszeit. Bevor sie am Aschermittwoch im allgemeinen Wehklagen endet, werden zahlreiche Vereine eigene Karnevalssitzungen, Bälle und Umzüge durchführen. Damit diese Veranstaltungen unbeschwert ablaufen können, sollte man als Vereinsverantwortlicher unbedingt zwischen zwei Arten von Veranstaltungen unterscheiden:
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Tore müssen fallen, nicht "umfallen"
12.11.2009 lautete der Titel einer Informationsbroschüre der ständigen Konferenz der Sportminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahre 2002. Mit Hilfe dieser Broschüre sollten Verantwortliche im Bereich Sport darüber informiert werden, welche Maßnahmen vorgeschrieben und erforderlich sind, um Tore gegen Umkippen zu sichern.
Herr Dr. Josef Hesse von Schäper Sportgerätevertriebs GmbH: „Nunmehr sind 7 Jahre vergangen und wer glaubt, dass sich die Erkenntnis über die Gefahren kippender Tore im Vereinssport durchgesetzt hat, der hat weit gefehlt. Fragen Sie sich einmal selbst: Wie viele Vereine kennen Sie, bei denen die Tore entsprechend der Anforderungen gesichert sind? Der folgende Beitrag soll dazu dienen, die Gefahren kippender Tore sowie aktuelle Anforderungen an die Sicherungsmaßnahmen einmal darzustellen.“
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Zahlungen an Mitglieder des Vorstands
25.10.2009 Nach den Feststellungen der Finanzverwaltung haben gemeinnützige Vereine die Einführung des neuen Steuerfreibetrags für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke in Höhe von 500 Euro im Jahr durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 (vgl. § 3 Nummer 26a des Einkommensteuergesetzes - EStG) zum Anlass genommen, pauschale Tätigkeitsvergütungen an Mitglieder des Vorstands zu zahlen.
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Bundesrat billigt Vereinsrechtsreformen
12.10.2009 Der Bundesrat hat am 18.09.2009 den Weg für Verbesserungen im Vereinsrecht freigemacht. Ab jetzt gibt es eine Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände und elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister werden möglich.
"Mit den Neuregelungen verbessern wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Ehren-amt. Wir sorgen für eine angemessene Begrenzung der zivilrechtlichen Haftung für ehren-amtliche Vereins- und Stiftungsvorstände - sie werden künftig nur noch für Vorsatz und gro-be Fahrlässigkeit einstehen müssen.
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Dürfen Abteilungsleiter Rechtsgeschäfte abwickeln?
16.07.2009 Aufgrund ständiger Rückfragen von Vereinen und Verbänden geben wir mit den nachfolgenden Ausführungen Hilfe und Aufklärung zu Vertretungsvollmachten für einen e.V.
Vorstände müssen ihre Abteilungen informieren und anhalten, die gesetzlichen Bestimmungen, die geltende Vereinssatzung und die diesbezüglichen Beschlüsse des Vorstandes zu beachten. Mit einer solchen Abstimmung und deren Einhaltung können erhebliche Probleme vermieden werden, die auf den Verein oder sogar Einzelpersonen zukommen können.
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