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Richtlinien zur Sportlerehrungen
im Rheingau-Taunus-Kreis

Der Rheingau-Taunus-Kreis verleiht jährlich anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung herausragenden Einzelsportlerinnen und Einzelsportlern, Mannschafen, Trainerinnen und Trainern» Funktionäre und Funktionärinnen aus kreisansässigen Vereinen und Verbanden jeweils eine Auszeichnung des Rheingau-Taunus-Kreises in den Stufen Gold, Silber und Bronze.
Die Ehrung erfolgt durch Überreichung von Ehrennadeln, Ehrentellern, Ehrenurkunden, Sachpräsenten und/oder Geldpräsenten (nachfolgend Sportnadel genannt),
Anspruchsvoraussetzungen:
Es werden nur die Sportlerinnen und Sportler geehrt,
  • die ab nationalen Ebenen erfolgreich waren oder zumindest einen Hessentitel errungen haben und
  • die einem dem Landessportbund Hessen angeschlossenem Verein angehören und
  • auch für diesen an offiziellen Meisterschaften der Fachverbände, die dem Landessport Hessen e V. und dem Deutschen Olympischen Sportbund angehören, gestartet sind.
In besonderen Fällen können auch Sportlerinnen und Sportler, die nicht Mitglied eines Vereines im Rheingau-Taunus-Kreis, jedoch im Rheingau-Taunus-Kreis wohnhaft sind, eine Auszeichnung erhalten.
Anfänger, Jahrgangs- oder Altersklassen werden hierbei nicht berücksichtigt.
Auszeichnungen:
Die Ehrung erfolgt in drei Stufen. Die Ehrennadel wird In jeder Stufe nur einmal verliehen.
I. Einzelsportlerinnen, Einzelsportler und Mannschaften
Im Einzelnen werden folgenden Platzierungen und Meisterschaften berücksichtigt:

1. Die goldene Sportnadel wird an Einzelsportlerinnen, Einzelsportler und Mannschaften mit einer Urkunde verliehen, die an

  • Olympischen Spielen/Paralympics
  • Weltmeisterschaften
  • Europameisterschaften

teilgenommen haben.

Darüber hinaus wird die goldene Sportnadel an Deutsche Meisterinnen und Meister verliehen.
2. Die silberne Sportnadel wird an Einzelsportlerinnen und Sportler und Mannschaften mit einer Urkunde verliehen, die an
  • Junioren- oder Jugendwelt- oder -europameisterschaften teilgenommen haben

    oder die
  • Deutsche Meisterinnen und Meister der Junioren» Jugend oder Schüler sind.
3. Die bronzene Sportnadel wird mit einer Urkunde an folgende Einzelsportlerinnen, Einzelsportler und Mannschaften verliehen:
  • Platzierte der Deutschen Meisterschaften - Platz 2 bis 5 -
  • Siegerinnen oder Sieger bei Regionalmeisterschaften (z. B. Südwest-deutsche Meisterschaften, Westdeutsche Meisterschaften)
  • Hessenmeisterin/Hessenmeister.
Bei Erreichung mehrerer Meisterschaften im Ehrungszeitraum wird nur eine Auszeichnung für die beste Leistung verliehen.
Sonderauszeichnungen für sportliche Leistungen:
Für sportliche Leistungen, die nicht unter I Nr. 1. fallen, kann eine Sonderauszeichnung verliehen werden.

II

Die Sportnadel wird in jedem Jahr verliehen an Vereine, die sich in Art und Umfang besonders hervorgehoben und einen wesentlichen nachhaltigen Beitrag für die Förderung von Migranten, sozial Benachteiligten und lernbeeinträchtigten Jugendlichen geleistet haben.

III

Zusätzlich wird in jedem Jahr die Sportnadel des Rheingau-Taunus-Kreises verliehen an Trainerinnen, Trainer, Funktionärinnen und Funktionäre, die sich um die sportliche, soziale Gestaltung unserer Gesellschaft in besonderer Weise verdient gemacht haben und die in einem dem Landesportbund angeschlossenen Verein seit mindestens 10 Jahren tätig sind.
Anmeldungen, Anmeldefristen, Vorschlagsberechtigung
Eine erneute Ehrung gemäß. II und III kann frühestens nach 5 Jahren oder aus einem besonderen Anlass erfolgen.

Vorschlagsberechtigt für Auszeichnungen für sportliche Ehrungen sind die kreisansässigen Vereine über die Sportkreise.

Anmeldungen und Vorschläge der Sportkreise für die durchzuführenden Ehrungen sind bis zum 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres an den Kreisausschuss zu richten.

Über die vorgeschlagenen Ehrungen und den Grad der Auszeichnung entscheidet in jedem Fall dir Landrat im Einvernehmen mit dem zuständigen Sportdezernent und der Sportkommission.
Inkrafttreten
Diese Richtlinien wurden vom Kreisausschuss am 30. November 2009 beschlossen und treten am Tag der Beschlussfassung in Kraft, Gleichzeitig verlieren die bisherigen Richtlinien ihre Gültigkeit

Bad Schwalbach, den 30. November 2009

Der Kreisausschuss des
Rheingau-Taunus-Kreises
Albers
Landrat

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