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Mitgliederversammlung

Üblicherweise finden zum Jahresbeginn die Mitgliederversammlungen in den Vereinen statt. Auch den erfahrensten Vorständen empfehlen wir sich vor der Versammlung die Satzung zu verinnerlichen. Grundsätzlich gilt, eine gute Vorbereitung ist Voraussetzung für das Gelingen einer Mitgliederversammlung.
Eine häufig gestellte Frage lautet: Wahlen und kein Vorstand, was nun?
Ein Verein ist ohne Vorstand kein Verein.
Darüber sollten sich alle Beteiligten klar sein, insbesondere Personen, die nur die Angebote eines Vereins nutzen und am Vorstand eher Kritik üben, als sich selbst einmal eine gewisse Zeit ehrenamtlich zu betätigen. Das Problem fehlender Vorstandskandidaten ist nicht nur ein Problem des Vorstandes, es ist ein Problem des gesamten Vereins!
Vor Wahlen sollte grundsätzlich immer die Satzung des Vereins geprüft werden, damit das Vorgehen satzungskonform abläuft. Im günstigsten Fall treten zu Neuwahlen Personen an, die bereits auf die Aufgaben vorbereitet sind und sich auf ihre Aufgabe freuen. Leider unterlassen es viele Ehrenamtliche anderen Menschen und vor allem auch der jungen Generation zu vermitteln, das Verantwortung und Arbeit im Verein auch Spaß macht. Das erschwert die Suche nach neuen Leuten. Wird erst im Laufe der Mitgliederversammlung ein Vorstand gesucht, endet dies oft mit dem Fiasko und selten mit einer guten Lösung.
Wird kein Vorstand gefunden ist zu prüfen, ob der Verein nach außen noch vertretungsberechtigt ist. Bei der üblichen Konstellation sind der 1. Vorsitzenden, der 2. Vorsitzenden und der Kassierer eingetragen, also BGB-Vorstand, und davon sind zwei gemeinsam für den Verein vertretungsberechtigt. Somit müssen mindestens zwei dieser Positionen besetzt sein, damit der Verein nach außen vertreten werden kann.
Ist dies nicht der Fall und scheitern weitere Versuche einer Ergänzungswahl, muss vom zuständigen Amtsgericht befristet ein Notvorstand eingesetzt werden.
Erstens kostet dieser Geld, muss also für seine Tätigkeit vom Verein bezahlt werden. Zweitens kann eine solche Regelung nicht auf Dauer gelten.
Sofern der Verein einen vertretungsberechtigten Vorstand findet, erlischt die Tätigkeit des Notvorstandes.
Wenn nicht, muss die Liquidation des Vereins eingeleitet werden und es gilt der Eingangssatz:
 
Ein Verein ist ohne Vorstand kein Verein.
Fragen und Antworten:
  1. Wann endet die Tätigkeit eines Vorstandes?
    Grundsätzlich gilt: Schauen Sie diesbezüglich in der Satzung nach. Ist dort nichts geregelt, endet die Amtszeit mit der Wahl der Nachfolger.
  2. Kann ein Vorstand jederzeit zurückgetreten?
    Eine Amtsniederlegung kann durch einen ehrenamtlichen Vorstand jederzeit erfolgen, allerdings nicht ‚zur Unzeit’. Wenn kein wichtiger Grund zur Amtsniederlegung vorhanden ist, muss der Vorstand seinem Verein Zeit geben, die Nachfolge zu regeln. 
  3. Was ist zunächst zu veranlassen, wenn kein neuer Vorstand gefunden wird?
    Ein verantwortungsvoller Vorstand bleibt zunächst so lange im Amt, bis einer neuer gefunden ist. Dazu kann er nicht gezwungen werden, insbesondere dann nicht, wenn über einen längeren Zeitraum hin die Nachfolge nicht geregelt werden kann.
  4. Welche Tipps gibt der lsb h zur Besetzung von Ehrenämtern?
    Das ist nicht einfach und die meisten Ratschläge sind den Vereinen bekannt. Allerdings werden sie nicht konsequent verfolgt. Siehe hierzu die Broschüre „Ehrenamtliche Mitarbeit“. Wichtiger Zusatzhinweis: Stellenbeschreibungen sind Voraussetzungen für eine gute und moderne Vorstandsarbeit. Dort werden die Tätigkeiten beschrieben. und die Leute wollen vorher wissen, was sie machen sollen.
  5. Wer hilft mir bei Satzungsfragen?
    Siehe unter www.lsbh-Vereinsberater.de und als Lektüre mit verständlichen Ausführungen der Sauter ‚Der eingetragene Verein’ (kostet ca. 28 € und hat die ISBN 3 406 53955 6). Die Rechtspfleger der zuständigen Amtsgerichte geben keine Rechtsberatung, sind aber in der Regel auskunftsbereit bei der Frage: Werden Sie das anerkennen und eintragen, wenn wir wie folgt vorgehen . . . ?
    Rechtsverbindliche Auskünfte dürfen nur zugelassene Anwälte geben.
    Weitere ausführliche Informationen, Hilfen und Tipps rund um das das Thema Mitgliederversammlung und Stellenbeschreibungen finden sie hier

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