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Übungsleiterbezuschussung: Nachreichung von Lizenzen möglich! | Der Versand der Zwischenbescheide für die Übungsleiterbezuschussung im Jahr 2010 ist für den 16.08.2010 geplant. Mit dem Zwischenbescheid werden die Vereine nochmals über die gemeldeten Übungsleiter und über die uns vorliegenden Gültigkeitsdaten informiert und gebeten Änderungsmeldungen und Lizenzverlängerungen innerhalb von 14 Tagen nachzureichen. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass dieser Zwischenbescheid als zusätzlicher Service für die Vereine zu sehen ist. Nach den Vorgaben sind die Vereine verpflichtet den lsb h über Änderungen gegenüber der Antragstellung sofort zu informieren und Kopien verlängerter Lizenzen bei Antragstellung (31.03.10!) vorzulegen.
Die verspätete Einreichung von verlängerten Lizenzen führt in der Regel dazu, dass Übungsleiter bei der Bezuschussung nicht berücksichtigt werden können. Deshalb wollen wir sie bereits jetzt bitten folgende Kriterien zu prüfen:
1. Sind für alle Übungsleiter gültige Lizenzen vorgelegt worden? Bezuschussungsfähig sind, a) Inhaber von gültigen DOSB-Lizenzen der Landessportbünde und der Verbände, b) staatlich geprüfte Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer sowie c) Sportstudenten, die bereits 6 Semester Sport absolviert haben.
2. Haben sich Änderungen gegenüber der Antragstellung ergeben, sind Übungsleiter ausgeschieden oder fallen Stunden weg bzw. werden von anderen Übungsleitern übernommen?
Bitte teilen Sie entsprechende Änderungen dem lsb h sofort mit, da es sich bei der Förderung um eine personenbezogene Bezuschussung handelt.
Grundsätzlich empfiehlt sich die Nutzung unserer zusätzlichen Beratungsangebote wie z.B. die Hotline immer donnerstags bis 20.30 Uhr.
Bei Rückfragen wenden sie sich bitte an: Steffen Kipper, E-mail: skipper@lsbh.de , Tel., 069/6789-254, Fax 069/6789-303
Ihre lsb h – Vereinsförderung und –beratung
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