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Wichtige Informationen

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„Ehrenamtspauschale“ – Bundesfinanzministerium schafft Klarheit
29.01.2010 Ehrenamtsträger können von ihrem gemeinnützigen Verein steuerfreie Vergütung (pauschale Aufwandsentschädigung) für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bis zur Höhe von 500,00 Euro im Jahr bekommen (Ehrenamtsfreibetrag gemäß § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz – EStG – oder sog. Ehrenamtspauschale). Wichtig ist, dass es sich hierbei um Ehrenamtsträger qua Auftrag handeln muss, die also seitens des Vereinsvorstandes bzw. des Vereins mit der Durchführung einer ehrenamtlichen Tätigkeit beauftragt wurden (also auch, aber nicht nur Vorstandsmitglieder). Weiterhin muss die ehrenamtliche Tätigkeit „nebenberuflich“ ausgeübt werden.
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Karnevalsveranstaltungen richtig versichern
21.01.2010 Seit dem 11.11.2009 ist sie wieder da: die fünfte, närrische Jahreszeit. Bevor sie am Aschermittwoch im allgemeinen Wehklagen endet, werden zahlreiche Vereine eigene Karnevalssitzungen, Bälle und Umzüge durchführen. Damit diese Veranstaltungen unbeschwert ablaufen können, sollte man als Vereinsverantwortlicher unbedingt zwischen zwei Arten von Veranstaltungen unterscheiden:
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Tore müssen fallen, nicht "umfallen"
12.11.2009 lautete der Titel einer Informationsbroschüre der ständigen Konferenz der Sportminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahre 2002. Mit Hilfe dieser Broschüre sollten Verantwortliche im Bereich Sport darüber informiert werden, welche Maßnahmen vorgeschrieben und erforderlich sind, um Tore gegen Umkippen zu sichern.
Herr Dr. Josef Hesse von Schäper Sportgerätevertriebs GmbH: „Nunmehr sind 7 Jahre vergangen und wer glaubt, dass sich die Erkenntnis über die Gefahren kippender Tore im Vereinssport durchgesetzt hat, der hat weit gefehlt. Fragen Sie sich einmal selbst: Wie viele Vereine kennen Sie, bei denen die Tore entsprechend der Anforderungen gesichert sind? Der folgende Beitrag soll dazu dienen, die Gefahren kippender Tore sowie aktuelle Anforderungen an die Sicherungsmaßnahmen einmal darzustellen.“
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Zahlungen an Mitglieder des Vorstands
25.10.2009 Nach den Feststellungen der Finanzverwaltung haben gemeinnützige Vereine die Einführung des neuen Steuerfreibetrags für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke in Höhe von 500 Euro im Jahr durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 (vgl. § 3 Nummer 26a des Einkommensteuergesetzes - EStG) zum Anlass genommen, pauschale Tätigkeitsvergütungen an Mitglieder des Vorstands zu zahlen.
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